Wenn das Produkt bereits registriert ist, muss auch der UDI-DI-Code registriert werden.
INVIMA hat entsprechend der Klassifizierung des Produkts folgende Zeiten ermittelt:
-Vom 8. Februar 2024 bis 8. Februar 2025: INVIMA muss über die UDI-DI für registrierte DMs und IVDs der Klasse III informiert werden.
-Vom 8. Februar 2024 bis zum 8. August 2025 muss die UDI-DI für registrierte DMs der Klasse IIb und IVDs der Klasse II an INVIMA gemeldet werden
-Vom 8. Februar 2024 bis zum 8. Februar 2026 muss die UDI-DI für registrierte DMs der Klassen IIa und I sowie IVDs der Klasse I an INVIMA gemeldet werden.
Produkte, die ab Februar 2024 eine neue Gesundheitsregistrierung erhalten, müssen die UDI-DI enthalten.
Ist Ihr Produkt MD/IVD bereits registriert?
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