Als Teil des bei INVIMA für Registrierungszwecke einzureichenden Dossiers muss ein Free Sales Certificate – FSC- (Certificate of Foreign Government – CFG-) vorgelegt werden.
Wenn der Hersteller kein nationaler Hersteller ist, sollte das Dokument durch die Apostille oder beim kolumbianischen Konsul im Herkunftsland beglaubigt werden.
Was muss legalisiert werden? Das Siegel oder die Unterschrift, die auf dem Original-FSC/CFG erscheint, und nicht die Unterschrift des Notars (z. B. beglaubigt der Notar eine Kopie und die Legalisierung erfolgt auf diesem Dokument und nicht auf dem FSC/CFG).

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