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Einige Intimgele, -cremes und Gleitmittelprodukte sind Medizinprodukte, andere nicht.

SVip


Wenn ihre Zusammensetzung und ihre Verwendungszwecke ausschließlich zur Befeuchtung des Intimbereichs dienen, gelten sie als Medizinprodukte der Klasse I


Wenn ihre Zusammensetzung ein Naturprodukt oder Phytotherapeutikum enthält, das keine pharmakologische Wirkung ausübt, handelt es sich um Medizinprodukte der Klasse IIa.


Wenn ihre Zusammensetzung Arzneimittel enthält, die keinen therapeutischen Nutzen bieten, gelten sie als Medizinprodukte der Klasse III.


Wenn ihre Zusammensetzung hauptsächlich aus einer Substanz besteht, die in pharmakologischen Standards enthalten ist, und die Hauptwirkung pharmazeutischer Natur ist und einen physiologischen Zustand behandelt, kann das Produkt pharmakologisch sein.


Wenn ihre Zusammensetzung Cannabis enthält und die Indikation therapeutisch ist, handelt es sich bei dem Produkt nicht um ein Medizinprodukt.

 

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